So schützen Sie sich vor unberechtigten Lastschriften

Marlene Schmidt

Das Lastschriftverfahren ist eine sehr beliebte Zahlungsart der Deutschen. Die meisten Online-Kaufhäuser bieten teilweise nur noch diese Bezahlmöglichkeit an. Dies birgt allerdings die große Gefahr, dass Kontodaten missbraucht werden. Im Folgenden erfahren Sie, wie man sich vor unbeabsichtigten Kontoabbuchungen schützen kann.

Kontrollieren Sie mindestens alle zwei Wochen Ihre Kontoauszüge. Sollten Sie eine Lastschrift entdecken, der Sie nicht eingewilligt haben, kann Ihr Kreditinstitut die Summe zurückfordern. Dies ist bis spätestens sechs Wochen nach Abbuchung möglich. Sollten Sie die Abbuchung erst später bemerken, kann die Bank laut einem Urteil des Celler Oberlandesgerichts das Geld dennoch einfordern. Unabhängig davon, was in den AGBs Ihrer Bank steht, hat der Kontoinhaber Anspruch auf Rückerstattung, wenn die Bank keine Einzugsermächtigung vorlegen kann.

Wenn Sie ganz sicher gehen möchten, können Sie ihr Bankkonto dahingehend sperren lassen, dass keine Abbuchungen mehr durchgeführt werden können. Bedenken Sie aber, dass Sie dann nur noch folgende Möglichkeiten haben: Bargeld vom Automaten abheben, mit der EC-Karte bezahlen und Abbuchungsaufträge erteilen.

Die Politik reagiert auf den Kontodatenmissbrauch mit einer Neuerung, die ab 1. November 2009 eintreten soll: Europaweit soll ein einheitliches Lastschriftverfahren stattfinden. Somit werden Daten von denjenigen, die Lastschriften durchführen möchten, in einer Datenbank gespeichert. Dies ermöglicht die Nachvollziehbarkeit über Zahlungsaktionen. 


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